Vor einem Jahr…
GEMA rüber…
…zu Johnny und lest seinen Offenen Brief an die Musikschaffenden, in dem er sehr viel grundsätzliches zum Thema Musik im Internet zusammenfasst. Und dann geht zu Jens, der auch viel wahres zum Thema schreibt.
Als Ergänzung dazu von mir noch:
Das wirklich bizarre an dem Rechtsverständnis der GEMA ist, das ich selbst dann nicht auf der sicheren Seite bin, wenn ich mir expliziz vom Künstler selbst ein okay hole, wenn ich aus seiner Musik zitieren will. Beim Interview mit der Gruppe Malediva zitiere ich im Podcast aus den CDs der Gruppe. Was eigentlich selbstverständlich sein sollte. Dem hat sowohl die Gruppe als auch deren Plattenfirma roof-music zugestimmt. Dennoch könnte ich dafür theoretisch abgemahnt werden, denn laut dem was die GEMA auf ihrer Seite schreibt, haben Sie dafür gar nicht mehr das Recht.
“Die Rechteinhaber haben durch den Abschluss eines Berechtigungsvertrages die Urheberrechte an die GEMA zur Wahrung übertragen und sie mit dem Inkasso der Aufführungs- und Vervielfältigungsrechte beauftragt. Im Sinne des Kollektivinkassos ist es nicht möglich, einzelne Werke / Komponisten von der Lizenzierung auszuschließen.”
Mit anderen Worten, jeder Künstler verkauft der GEMA jede Verfügungsgewalt, die er an seiner Musik hatte. Er kann selbst im Eigeninteresse keine Stücke freigeben oder Zitate erlauben. Nichtmal zu Werbezwecken ist eine kostenlose Aufführung gestattet. Wie ich nach der Verleihung des Kleinkunstpreises an Malediva gemerkt habe, suchten viele Leute gezielt nach mehr Informationen und freuten sich, wenn sie hier bei mir ein längeres Interview mit den beiden fanden. Grade der Kleinkunstbereich findet im Radio ja kaum statt, also sollten sich Labels bzw deren Vertreter eigentlich darüber freuen, wenn man über ihre Künstler berichtet und so Menschen motiviert die Platten zu kaufen, die Programme zu besuchen. Die GEMA sieht das aus nicht nachvollziehbaren Gründen anders.
Weiter informiert sie uns:
“Die Verwendung von GEMA-pflichtiger Musik ist ausnahmslos ab der ersten Sekunde vergütungspflichtig.”
Was anscheinend auch viele Label nicht zu wissen scheinen, die einem auf Anfrage gern sagen “Sie können aus jedem Song kostenlos bis zu 30 Sekunden spielen.” Im Endeffekt liest sich die FAQ der GEMA die man hier findet http://www.gema.de/musiknutzer/herstellen/faq.shtml#05 als einziger Zumutungskatalog, der so auch nicht im Sinne der Musikschaffenden sein kann.
Wie viele Leute wissen, daß sie selbst wenn sie eigene Musk die nicht GEMA geschützt veröffentlichen, eigentlich gehalten sind diese zu informieren und sich freistellen zu lassen?
"Der Auftraggeber ist vor jeder meldepflichtigen Tonträgervervielfältigung (auch Selbstbrenner) verpflichtet, zur Repertoireprüfung eine Inhaltsmeldung der beabsichtigten Tonträgerherstellung bei der GEMA einzureichen. Aufgrund der von der Rechtssprechung der GEMA zuerkannten "GEMA-Vermutung", hat die GEMA einen hierauf gerichteten rechtlichen Anspruch."
Na Herr Nilzenburger, dann mal vorsicht, ehe Sie ihren Abmahn-Hit in größerem Umfang unters Volk bringen
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Von Batz am 20, 6, 2006 um 0:16 in TagesBatz | 5 Kommentare »___________________________________________________________________________
5 Kommentare zu “GEMA rüber…”
Sag was zum Thema!
Batz Getwitter
- achja der nächste der im Zusammenhang mit Inception vom "Film des Jahres" spricht bekommt einen Schuh an den Kopf. War 2010 echt so mies?
- lange kann es nicht mehr dauern bis die sparkasse verlangt, dass ich IHNEN Zinsen zahle für das Geld auf meinem Kapital-Plus-Sparkonto
- Holt euch den Riesenlotso: http://is.gd/dSGDa
- inception war ja jetzt mehr so okay als wow
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20. Juni 2006 at 16:08
[...] (Die vielen anderen Aspekte dieser Sache beleuchtet Johnny in seinem Brief und Batz in seinem Beitrag zur GEMA) [...]
20. Juni 2006 at 18:48
Na ja. Wenn Creative Commons draufsteht, dann gilt wohl auch keine GEMA-Vermutung. Gefährlicher ist eher, wenn man als Künstler schon
seine Seele verkauftsich bei der GEMA angemeldet hat und dann immer noch Creative Commons draufschreibt.22. Juni 2006 at 0:32
Gebühren und Rechteverwertung
Die Abmahnung an René hat unter den Bloggern einigen Staub aufgewirbelt. Johnny Haeusler von Spreeblick hat einen offenen Brief an Musikschaffende formuliert …
22. Juni 2007 at 15:08
Tja, wer sich bei der GEMA anmeldet, der sollte sich eigentlich vorher darüber informieren, mit wem oder auf was er sich da einläßt….
11. Juli 2007 at 8:07
Also ich kann folgendes zur Diskussion beisteuern: Die GEMA ist ein Verein, der sich selbst zu ernst nimmt und dabei über das Ziel hinausschießt. Die Auflagen, die man als Musikschaffender hat, sind fast unmöglich einzuhalten. Es kann doch nicht angehen, dass man mit der Stoppuhr neben dem CD-Player steht. Das sind wirklich Zumutungen…