Vor einem Jahr…
Angemahnt
Ja ich wurde angemahnt. Nicht abgemahnt. Was ja, wie auch immer ich sonst zu der Sache stehe, erstmal ein lobenswerter Zug der ComBOTS AG ist.
Der Unterschied einer Anmahnung (oder Ermahnung) zu einer Abmahnung ist, daß erstmal nur die Rechtsabteilung eines Unternehmens loslegt und nicht gleich ein externer Anwalt eingeschaltet wird und man es also fast möchte man sagen “im Guten versucht”.
Was die Ermahnung mit einer Abmahnung gemein hat ist, daß sie einem kaum Zeit lässt zu reagieren, verbleibt doch eine Frist von grade mal zwei Tagen innert derer ich den Artikel löschen soll, ehe man stärkere rechtliche Geschütze auffahren möchte. Der Brief ging per Einschreiben bei ComBOTS pünktlich zum Wochenende raus und erreichte mich gestern.
Doch worum ging es eigentlich? Deutsche Welle TV brachte vor einiger Zeit ein Portrait von Michael Greve, dem Gründer und Chairman (wie ich dem Schreiben entnehme) von ComBOTS.
Dieser Beitrag war meiner Meinung nach, nicht grade eine übermäßig kritische Auseinandersetzung, vielmehr eine recht oberflächliche Lobpreisung des Combots-Messengers und des Chairmans als “deutschen Bill Gates“. Dies hatte ich zum Anlaß genommen in satirisch überspitzter Form, durchaus deftig formuliert ein paar Fragen zu stellen, was man denn tun müsse, damit DW-TV einen solch wohlwollenden Beitrag über ein Produkt bringt, welches im Netz zu seiner Vorstellung mit eher gemischten Reaktionen aufgenommen wurde.
Weiterhin stellte ich die Frage ob der Vergleich Greves mit Bill Gates, der im Beitrag vorkommt, vielleicht gar nicht schmeichelnd gemeint gewesen sei, sondern eine subtile Form der Kritik.
Bill Gates mag erfolgreich sein, ein cooles, sexy Image hat er wohl eher nicht. Auch ansonsten steht er wohl eher für den Computernerd einer von vielen als sehr kritisch angesehenen Firma, als als visionärer Entwickler.
Diesen Vergleich illustrierte ich mit einigen sehr deutlichen Beispielen als was BILL GATES meiner Meinung nach angesehen wird – und fragte dabei, ob der DW-Beitrag dies auch Herrn Greve unterstellen wollte, indem er ihn mit Gates verglich.
Wollte man jemanden cool, innovativ, kreativ und als Visionär darstellen, böte sich ja im Computerbereich viel eher Apple-Guru Steve Jobs an, der in seinem Image das genaue Gegenteil des eher linkisch auftretenden Gates darstellt.
Auch andere Blogger nahmen den Beitrag von DW-TV eher belustigt kritisch zur Kenntnis.
Dank meiner gewohnt rustikalen Ausdrucksweise sah Combots, nachdem ein Beta-Tester einen Link zu meinem Artikel im Combots-Forum geposted hatte (dessen Thread dann auch sehr schnell geschlossen wurde) sich jetzt angehalten mir eben besagte Ermahnung zu schicken, die hier in Auszügen zitiertwird:
(….) Der von Ihnen veröffentlichte Beitrag überschreitet die Grenzen der Meinungsfreiheit. Er beinhaltet offensichtlich beleidigende, diffamierende und ehrverletztende Aussagen gegenüber dem Chairman der ComBOTS AG, Herrn Michael Greve.
Ebenso beinhaltet der Beitrag unwahre Tatsachen über das Zustandekommen des Fernsehbeitrags der Deutschen Welle.
Sie werden daher aufgefordert, den Beitrag bis spätestens zum 06.12.2006 zu entfernen. (…)
Sollten ich dieser Forderung nicht nachkommen, werden mir weitere rechtliche Schritte angekündigt. Um diese Schritte zu verhindern, habe ich den Beitrag heute wie gefordert gelöscht und durch eine Erklärung ersetzt, in der kurz gesagt wird was passiert ist.
Dennoch erschließen sich mir, als juristischem Laien, der sich nur auf den gesunden Menschenverstand berufen kann, die Behauptungen von Combots nicht wirklich.
Zum einen habe ich lediglich FRAGEN gestellt, die zudem noch eindeutig absurd-überspitzt formuliert waren (Ich stelle hiermit fest, das ich trotz einschlägiger Erfahrung als Fernsehredakteur bislang noch nicht erlebt habe, daß das Angebot von Oralsex die Berichterstattung positiv beeinflusst und das ebenfalls meiner Meinung nach sehr viele sehr firmenfreundliche Beiträge aus freien Stücken ohne jede finanziellen Anreiz entstehen und mir wirklich keinerlei Erkenntnisse darüber vorliegen, das es bei dem DW-Beitrag anders als journalistisch absolut sauber gelaufen ist), zum anderen waren die von ComBOTS als “diffamierend und ehrverletztend” empfundenen Passagen auf Bill Gates gemünzt, mit dem der DW-Beitrag Greve verglich.
Eine mißverständliche Formulierung stelle ich gerne klar: Greve hat nie, wie die ironische Paraphrasierung meines Beitrages suggerierte, gesagt Combots sei “die Revolution des Internet und die geilste Erfindung seit runterladbaren Klingeltönen”. Wirklich nicht, mein Fehler, für den ich mich hiermit entschuldige.
Laut Boo-Company sagte Greve zu den Erfolgschancen von Combots: “Das kann schon schnell um die ganze Welt gehen.”
Näheres zur Combots-Präsentation im vorigen Sommer findet man auch hier sehr schön beschrieben.
Worauf sich der Autor dort bezieht kann man selbst gucken. Unter dieser Adresse findet sich die Präsentation von Combots, in der Michael Greve himself sein Produkt vorführt.
PS: Lustige Anmerkung nebenbei: Als ich das erste mal von Combots hörte, war meine erste Assoziation das es sich dabei um irgendwelche Kampfroboter handeln müsse. Da lag ich gar nicht mal so falsch. www.combots.net
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Von Batz am 5, 12, 2006 um 19:38 in MediaBatzBits, TagesBatz | 22 Kommentare »___________________________________________________________________________
22 Kommentare zu “Angemahnt”
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05. Dezember 2006 at 20:05
Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht…
Kann es möglich sein, dass sich da jemand angepisst fühlt, weil ein Blogger in einen Beitrag satirischer Form Fragen stellt? Fragen, keine Behauptungen aufstellt.
Fragen wie: Was muss man eigentlich tun, in welcher Form muss man sich bei ei…
05. Dezember 2006 at 21:29
Auch Fragestellungen können Verdachtsberichtserstatungen sein mit nicht bewiesenen Tatsachenhintergrund.
Die Pressekammer Hamburg hat für Ballack gegen den Springer Verlag (Bild-Zeitung) entschieden, weil in der “Bild” vier Fragen gestellt wurden (Az.: 324 O 983/05). Es waren Fragen zu Ballacks Beinen und anderen privaten Angelegenheiten dieses Fussballers.
BGH-Urteil VI ZR 38/ 03 sagt dazu etwas:
“Nach den vom Bundesverfassungsgericht (NJW 1992, 1442, 1443 f.) entwickelten Grundsätzen zur Beurteilung von Äußerungen, die in Frageform gekleidet sind, unterscheiden sich Fragen von Werturteilen und Tatsachenbehauptungen dadurch, daß sie keine Aussage machen, sondern eine Aussage herbeiführen wollen. Sie sind auf eine Antwort gerichtet. Diese kann in einem Werturteil oder einer Tatsachenmitteilung bestehen. Dagegen lassen sich Fragen keinem der beiden Begriffe zuordnen, sondern haben eine eigene semantische Bedeutung. Zu beachten ist, daß nicht jeder in Frageform gekleidete Satz als Frage zu betrachten ist.”
Wahrscheinlich gibt es auch diese Gemeinsamkeit zwischen Bill Gates und Michael Greva, dass beide großen Wert auf juristische Prozesse legen und sich darin bestens auskennen.
05. Dezember 2006 at 21:44
Wirklich verstehen, muß man das aber nicht oder? Also jetzt nicht juristisch gefragt, sondern vom Verstand her?
Aber wie ich oben schrieb: Der Beitrag ist wie gefordert gelöscht und ich hab deutlich gemacht, das ich nicht behaupte, daß für den DW-Beitrag irgendwelche Leistungen von Seitens der Firma ComBOTS getätigt wurden.
Ich kenne die Medienbranche zumindest so gut, daß ich weiß, das viele Kollegen unkritische Beiträge aus freien Stücken abliefern und keinerlei zusätzliche Motivation benötigen.
05. Dezember 2006 at 21:47
also ich wundere mich auch wie man diese frage, die ich mal aus chonischem geldmangel nicht zitiere, als “ehrverletzende Aussage” sehen kann — das ist doch mittlerweile normaler bestandteil der hinterhofrhetorik… so wie “yo deine mudder, die bitch”, deshalb bemüht doch niemand die rechtsabteilung (eher das klappmesser aber das ist eine andere geschichte)
05. Dezember 2006 at 23:17
Man muss es nicht wirklich verstehen, aber wissen sollte man schon, dass es die juristische Möglichkeit gibt, für Fragen abgemahnt zu werden sowie Unterlassungserklärungen abgeben zu müssen. Sogar Richtigstellungen und Gegegndarstellungen können durchgesetzt werden.
Juristisch ist das Problem heute nicht lösbar.
Das braucht man ebenfalls nicht zu verstehen, man sollte es aber wissen.
05. Dezember 2006 at 23:30
Was bei #10841 steht, kann ich wirklich nicht nachvollziehen. Wenn man so (wie das BVG entschieden hat) argumentiert, torpediert man doch jede freie Willens- und Meinungsbildung.
Privaten Äußerungen im Internet sollten endlich auch vom Gesetzausleger als das angesehen werden, was sie sind: PRIVAT.
BLOGS sind Orte, an denen Texte und Diskurse von Privatpersonen in einem beschränkt grossen Leserkreis veröffentlicht werden und die zur Diskussion zu einem Thema einladen. In erster Linie bieten BLOGS Platz für den Ausdruck von privater Meinung. Zu einer Meinung zählt auch die Möglichkeit eine Frage zu stellen, die auf eine bestimmte Antwort hinweist. Es steht dem Leser aber frei, dieser Antwort zu widersprechen und in einer Argumentation eine andere Antwort zu geben oder die Frage als falsch gestellt zu bewerten. In der Kunst passiert dies andauernd – diese Art von Auseinandersetzung richtet sind vor allem an die Intelligenz des Lesers. Schafft dieser es aber nicht, eine andere Antwort zu liefern, kann es zum Beispiel daran liegen, dass die implizite Antwort tatsächlich eine realistische Einschätzung der Situation widergibt. Wo liegt dann überhaupt das strafbare oder beleidigende Element??
Ich frage mich, was würde passieren, wenn man auf jede Diskussion, die zwischen Privatpersonen im öffentlichen Raum stattfindet, die gleichen Rechtsinstrumente anwendet, wie sie derzeit gegen BLOGs im Einsatz sind?
Man stelle sich vor, man hat sich mit einer Gruppe Freunde in einem Cafe A eingefunden und eine Person B sagt innerhalb dieses Kreises: “Ich finde Firma C doof”. Man stelle sich weiter vor, Firma C erfährt über Dritte von dieser Meinungsäußerung und beschliesst gegen B zu klagen. Stellen wir uns nun vor, das würde zum Regelfall werden, so wie das offenbar in PRIVATEN Blogs gerade zum Regelfall wird. Was würde dann passieren?
Genau, Bürgerkrieg. Und ich wäre dabei.
Ich bin zwar kein ausgewiesener Amerikan-Fan, aber immerhin wird dort freedom of speech noch ein bisschen ernster genommen und nicht regelmäßig zugunsten von Konzernen entschieden.
05. Dezember 2006 at 23:36
@Rolf Schälike
Dafür bestünde aber im vorliegenden Fall ja eigentlich kein Grund, da ich den Artikel gelöscht hab und dadurch der Aufforderung völlig “unbürokratisch” nachgekommen bin…
Richtig oder Gegenzudarstellen gibt es für mein Verständnis erst recht nix, oder lieg ich da falsch?
06. Dezember 2006 at 10:18
Zur Klarstellung:
Mit den Entscheidungen der Pressekammern, des BGH und des Bundesverfassungsgerichts zu diesen Fragen bin ich nicht einverstandnen.
Es ist gerichtsbekannt, dass das Internet als eine “gefährliche Einrichtung” von der Pressekammer Hamburg und dem Hanseatischem Oberlandesgericht gesehen wird.
Damit ist es immer möglich, gegen “unangenehme” Äußerungen im Internet gerichtlich vorzugehen.
Jeder auf Verteidigung des Rechts auf Meinungsäußerung und Diskussion unter Laien und Wissenschaftlern (Fachleuten) sollte die so genannte Stolpe-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts kennen.
Wenn früher im Zweifelsfall bei mehrdeutigen Äußerungen zu Gunsten des Äußernden entschieden wurde, so hat Herr Manfred Stolpe, eine Mensch, welcher unbestrittten regelmäßigen Kontakt zur DDR-Staatssicherheit hatte, es durchgesetzt, dass bei Mehrdeutungen die Deutung des Betroffenen entscheidend ist.
Unterstellungen sind damit Tür und Tor geöffnent.
Ersts gesteren habe ich eine diesbezügliche Meinung des Hanseatischen Oberlandesgerichts von der Vorsitzenden, Frau Dr. Raben, gehört (siehe Urteil HansOLG 7 U 116/06 v. 905.12.06):
Steht in einer Überschrift: Razzia bei Öger und daneben eine Bild vom Europaabgeordneten Öger und im folgenden Text, dass es sich um eine Hausdurchsuchung nach Drogenbesitz seiner früheren Hausangestellten in seiner Wohnung handelt, dann gibt es trotzdem ein Verbot, weil die Überschrift mehrdeutig ist, und die Stolpe-Entscheidung eben auch die Deutung zulässt, dass nach Drogenbesitzt von Öger gesucht wurde.
Verloren hat allerding Springer. Die Entscheidungsgründe gelten jedoch alle für alle.
06. Dezember 2006 at 12:37
Ein fachlich versierter Anwalt, der sich den alten Beitrag durchgelesen hat, meinte zu mir gestern, daß die Sachen durch die Meinungsäußerungen gedeckt seien und keine Tatsachenbehauptung aufgestellt wurde und das die bemängelten Teile seinem Verständnis zufolge eindeutig auf Bill Gates bezogen waren.
Insofern wäre es wohl sogar vertretbar gewesen, den alten Beitrag stehen zu lassen. In der jetzigen Form sollte die Sache damit dann aber erst Recht erledigt sein.
06. Dezember 2006 at 13:28
Zu 10881:
Ist dieser fachlich versierter Anwalt bereit, dafür mit seiner Versicherung gerade zu stehen?
Dann würde ich diesen Anwalt gerne für einigwe meiner Seiten in Anspruch nehmen.
Würde ich ebenfals für den hier konkret diskutierten Fall vorschlagen.
06. Dezember 2006 at 14:25
Hab das jetzt nur so am Rande verfolgt. Blogs zählen eben (leider) nicht als private sondern zu öffentlichen Publikationen, da sie öffentlich weltweit zugänglich sind (wenn du das nicht möchtest könnte ein Passwortschutz evt. helfen). Hinzu zählt juristisch glaub ich, wie ein Blog von den Lesern wahrgenommen wird. Hier ja journalistisch-redaktionell… damit unterliegt es beispielsweise auch der erweiterten Impressumspflicht.
Aber lange Rede kurzer Sinn, ich empfehle jetzt einfach mal das Law-Blog.de von Arne Trautmann zu besuchen. Klick da mal auf den Punkt Medienrecht und geh dann runter zu “Recht und Postcast – Revolutions”, dort gibt es ein sehr gutes PDF zum kostenlosen Herunterladen. Alles was drin steht dürfte für Blogs genauso gelten wie für Websites und Podcasts… etc.
Zu befürchten hast du von Combots nichts, denk ich mal. Der Eintrag ist ja Weg. Auch lesenswert: Das Buch Presserecht für Journalisten von Dorothee Bölke (dtv).
Was du erlebt hast, ist meiner Meinung nach mit ein Grund, weshalb einige Journalisten so brav schreiben. Oder schreiben müssen, da sich die Verleger keinen potenziellen Anzeigenkunden vergräzen wollen (auch in diesem Berufsstand gibt es Druck von Oben). Die Leser quittieren es dann mit sinkenden Auflagen und zum Glück verschwinden die schlechten Erzeugnisse auch vom Markt.
07. Dezember 2006 at 6:55
Combots AG bedroht deutschen Blogger…
(Via Boocompany.com) Wieder ein neuer Fall für das Abmahnungs-Weblog.
Wenn Blogger in Deutschland den rechtlichen Drohungen von Anwälten und Firmen ausgesetzt sind, interessiert das kaum. Denken doch viele: Na, die frechen Blogger werden schon mit…
07. Dezember 2006 at 8:13
Oh weh, ist die ehemalige Web.de nun schon so tief gesunken? Fühl Dich geschmeichelt, dass der Batzlog inzwischen als wichtig genug angesehen wird, um damit einwenig Buh-Marketing zu machen. Ich habe Deinen Beitrag als reiner Hörer leider nicht nicht lesen dürfen, aber was andere auch schon im Zusammenhang mit der Präsentation im Sommer über MiG rausgelassen haben, war nicht von Pappe und wurde auch nicht angemahnt.
07. Dezember 2006 at 17:00
Armer Batz! Auf ein Bier in trauter Runde!
07. Dezember 2006 at 23:55
Neues aus der Ermahnabteilung…
Hier und hier gegen den wegen dem. Gehts noch?
(via Martin)
…
08. Dezember 2006 at 2:53
Vor der Abmahung ist nach der Ermahnung…
… oder so ähnlich.
Eine Satire ist eine Satire ist eine Satire war eine Satire bleibt eine Satire ist Satire weil Satire und Satire Satire… oder was auch immer…
Ja, whatever… Die ganze Welt hat inzwischen einen Dachschaden oder so…
Al…
08. Dezember 2006 at 9:32
Nur mal so nachgedacht….
Damals in der Schule. Da gabe es ein paar andere Kinder. Klar. Genau genommen waren da sogar reichlich. Und wie das nun mal so ist, auf einem Schulhof, gab es hier und dort mal ein nettes und auch mal ein böses Wort. Es wurde gelacht, getobt, gehäns…
08. Dezember 2006 at 9:48
Nichts dazu gelernt, Herr Greve ?…
Ich kann ja nachvollziehen, das man “negative” Wortmeldungen nicht allzu gern hört, vor allem wenn man ein Produkt als “The Next Big Thing” verkaufen will welches eigentlich nur alter Wein in neuen Schläuchen ist, aber ob dadu…
08. Dezember 2006 at 11:52
Dank Microsoft bin ich nun doch noch in den Genuss gekommen, den angemahnten und hier gelöschten Text zu lesen. Nun kann ich die Aufregung überhaupt nicht mehr nachvollziehen. Sowohl DW Artikel als auch die Combots AG sind diesem kurzen Einwurf zum Beleg verlinkt. So wie ich das sehe, hätte sich maximal die DW über den Vorwurf der Käuflichkeit durch Geldkoffer oder angebotene sexuelle Dienstleistungen beklagen können. Damit müssten die aber eingestehen, dass das Portrait völlig blauäugig, naiv und fachfremd zusammengestellt wurde. Ich kann nicht entscheiden, was peinlicher ist.
Was die ironische und satirische Seite des Textes angeht, bin ich nach dem gewohnt sensbatzionalen Podcast etwas enttäuscht. Bis auf den Vergleich mit dem Teller Dichtungsringe waren doch alle Formulierungen alte, bekannte Weisheiten. Mehr Salz
08. Dezember 2006 at 20:35
Chance vertan…
Eigentlich wollte ich ja was nettes zu der Anmahnung schreiben, die Batz von Combots bekommen hat. Schon allein, um die Überschrift “Mortal Combatz” zu verbraten.
Aber die anderen waren natürlich wieder schneller.
Dann instal…
10. Dezember 2006 at 10:29
Ab 1.1. 2007 wird`s noch schlimmer!
04. Mai 2007 at 21:11
Ist echt lobenswert von den Gegnern, erst mal darauf hinzuweisen, dass möglicherweise in Verstoß gegen Gesetze vorliegt. So hattest Du keine Anwaltskosten und man kann die Angelegenheit auch ohne Anwalt klären oder dies zumindest versuchen. Respekt.