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    Der schöne Schein… ist strafbar

    Bisher wurde es ja immer wieder bestritten, beschönigt oder als Fehldeutung bezeichnet, aber wenn ich die Meldung des Beck Blog richtig verstehe, dann ist es nach dem neuen Jugendpornographie-Gesetz, das wohl noch in diesem Herbst in Kraft tritt, jetzt definitiv: Es reicht demnächst aus wenn Darsteller in einem Pornofilm “scheinjugendlich” sind, also irgendjemand auf die Idee kommen könnte, dass sie unter 18 sind, um das ganze verbietenswert und strafbar zu machen.

    Zum Mitschreiben: Handelsübliche Pornographie mit definitiv Volljährigen wird strafbar.

    Die Rechtsanwälte des Beck-Blog schreiben dazu:

    Das neue Strafverbot führt zu einer ganz erheblichen Ausweitung des bisherigen Tatbestandsbereichs der Kinderpornographie. Erfasst werden künftig bei den praktisch relevanten Verbreitungshandlungen auch pornographische Darstellungen von allen Personen unter 18 Jahren und zudem auch von so genannten “Scheinminderjährigen”, also sochen Darsteller(innen), die zwar objektiv volljährig sind, aber nach ihrem äußeren Erscheinungsbild als minderjährig eingestuft werden können. Für die einschlägigen Medienunternehmen ist damit zur Vermeidung von Strafbarkeitsrisiken noch vor Inkrafttreten der Strafbestimmungen eine Überprüfung des eigenen Angebotes erforderlich.

    Maßgeblich muss hierbei zunächst sein, rechtssicher Kriterien zur Bestimmung einer etwaigen “Scheinminderjährigkeit” festzulegen. Der Gesetzgeber lässt hier die Normadressaten weitgehend im Regen stehen. Bei Zugrundelegung der bisher zu verzeichnenden regen Aufsichtspraxis und der ergangenen Rechtsprechung zum Parallelverbot von Posendarstellungen Minderjähriger (§ 4 Abs. 1 S. 1 Nr. 9 JMStV) ist jedoch davon auszugehen, dass nunmehr auch die Strafverfolgungsbehörden sich alleine von der Unbestimmtheit der vom Gesetzgeber insoweit gemachten Vorgaben nicht abschrecken lassen werden.

    Das bedeutet eine Massenkriminalisierung bisher völlig harmloser Werke und öffnet, wenn ich das richtig sehe, durch die unzureichenden Definition, Tür und Tor für ein fröhliches Hallali auf alles was sich moralisch entrüstet fühlen wollenden Mitmenschen ein Dorn im Auge ist. Vom Twinki-Porno, bis zum Schulmädchenreport, David Hamilton-Bildbänden, Bravo-Aufklärungsseiten oder Filmen wie Ken Park.

    Tolle Idee. Eine echte Win-Win-Situation für Politik und Medien. Wenn in einem Jahr dann neue Panik-Meldungen über explosionsartig angestiegene Statistiken zum Thema Jugendpornographie die Runde machen, hat man 1A-Beiträge, bei denen sich Journalisten nennende Arschgeigen Empörung heucheln können und Zypris, Schäuble und Co haben wunderbar zusammengelogene Gründe um weitere Überwachungsmaßnahmen durchzusetzen.

    Und dann werden alle wieder ganz erschüttert und überrascht tun.

    Sowas kann ja keiner erwarten, nicht wahr?

    [via: Fefe, via Josh]

    Von Batz am 3, 9, 2008 um 20:46 in MediaBatzBits, NetMondo, QueerBatz, SuchBatz | 7 Kommentare »

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    7 Kommentare zu “Der schöne Schein… ist strafbar”

    1. Josh~ Sagt:

      Ja, hast du richtig verstanden. Das ist natürlich so formuliert, dass man es leicht überliest aber ein Kommentator im law blog hat\’s schön erklärt:

      — zitat —

      (1) Wer pornographische Schriften (§ 11 Abs. 3), die sexuelle Handlungen von, an oder vor Personen von vierzehn bis achtzehn Jahren zum Gegenstand haben (jugendpornographische Schriften), (…)

      Zum Gegenstand haben bedeutet nur, dass die Darstellung davon handelt. Es ist eben nicht notwendig, dass die Personen tatsächlich in diesem Alter sind. Zum Vergleich: “Forrest Gump” hatte auch das Leben eines unterdurchschnittlich intelligenten Mannes als Gegenstand, ohne das der Darsteller selbst über einen IQ um die 75 verfügte.

      — zitat ende —

      Der Artikel und die weiteren Kommentare sind übrigens sehr lesenswert:

      lawblog.de/index.php...

      …demnächst dürfen wir dann wohl wirklich nur noch Seniorenpornos gucken.

    2. The Critic Sagt:

      Fangt schon mal mit Wolke 9 an, da kann man wenig falsch machen…

      Seltsam finde ich, daß hier subjektives Empfinden als Rechtsmaßstab Eingang findet. Für den 18-jährigen Zuschauer sieht der Darsteller wie 20 aus, für den 63-jährigen Richter aber wie 16. Und nun? Wie soll eine Revisionsinstanz über diesen Sachverhalt entscheiden?

      Ich bin wohl zu blöd für juristische Gedankengebäude.

    3. alanger Sagt:

      sicher ist man also nur noch mit streifen wie \”heiße omas aus der nachbarschaft treibens mit steinalten asiatinnen\”?

    4. z00 Sagt:

      Es ist echt schlimm welche Gesetze in Deutschland nickend angenommen werden…

      Werde auch die Woche etwas darüber bloggen.

      pwn4ge.de/

    5. Caroline Kaiser Sagt:

      Das § ist übrigens am FR durch den Bundesrat gewunken worden:
      bundesrat.de/cln_090...

      Getarnt als § gegen KP.

      Der Bundespräsident soll es am 30.09.08 unterschreiben, dann tritt es am 1.10.08 inkraft.

    6. chris Sagt:

      Unglaublich! Verstehe ich das richtig? Eine Darstellerin mit zB 20 Jahren, die sehr jung ist, darf nicht mehr bei pornographischen Handelungen (ficken!) zugeschaut werden? Bestraft mich, ich bin unwürdig…

    7. » Wellenbewegung? » StefBlog Sagt:

      [...] Ebenso verhält es sich mit den inflationär gestellten Verboten und Verbotsanträgen wie dem Rauchverbot, der Trennung von Lebensmittel und Spielzeug oder der stetig ansteigenden Prüderie. [...]

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